Von der Beratung bis zur Auszahlung - Finden Sie mit der KWB-Fördermittelabwicklung den schnellsten Weg zu allen Förderungen!
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KWB Förderservice Wohngebäude
Förderabwicklung der Bundesförderung effizienter Nicht-Wohngebäude (BEG, EM)
Inklusive Vollmacht für Online-Antrag und notwendige Nachweise
Kosten: 289 EUR inkl. MWST
Komplette Förderabwicklung für Bundes- und Landesförderungen
Vorbereitung für mögliche Gemeindeförderungen
Inklusive Vollmacht für Online-Antrag und notwendige Nachweise
Kosten nach Aufwand: 369 EUR inkl. MWST
Individuelle Angeboterstellung zur Förderabwicklung ist nötig bei:
- Errichtung eines Wärmenetzes
- Wohngebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten
- Solaranlage (thermisch, > 20 m² Kollektorfläche)
- Effizienzhausstandard
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Bei Kombination mehrerer Comfort- oder Premiumanträge für ein Objekt
KWB Förderservice Nicht-Wohngebäude
Förderabwicklung der Bundesförderung effizienter Nicht-Wohngebäude (BEG, EM)
Inklusive Vollmacht für Online-Antrag und notwendige Nachweise
Kosten: 357 EUR Netto (inkl. MWST)
Komplette Förderabwicklung für Bundes- und Landesförderungen
Vorbereitung für mögliche Gemeindeförderungen
Inklusive Vollmacht für Online-Antrag und notwendige Nachweise
Kosten nach Aufwand: 437 EUR Netto (inkl. MWST)
Individuelle Angeboterstellung zur Förderabwicklung ist nötig bei:
- Errichtung eines Wärmenetzes
- Prozesswärme
- Solaranlage (thermisch, > 20 m² Kollektorfläche)
- Kälte-/Klimaerzeugung
- Nichtwohngebäude mit mehr als 400 m² Netto-Raumfläche
- Effizienhausstandard
- Bei Kombination mehrerer Comfort- oder Premiumanträge für ein Objekt
So funktioniert der KWB Förderservice
Sie haben die Wahl: Bis zu 50% Förderung mit dem Comfort-Paket, oder bis zu 60% Förderung mit dem Premium-Paket.
- Füllen Sie die passende Checkliste aus
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
- Beantragen Sie den KWB Förderservice
BEG–Förderung: Neue Registrierung für Fachunternehmen bei der Deutschen Energieagentur
BMWK, 30/01/2024 - SHK-Fachunternehmen müssen seit dem Jahreswechsel Förderanträge zur Heizungstechnik und Heizungsoptimierung begleiten. Hierfür benötigen Sie eine Online-Registrierung, die jetzt vorgenommen werden sollte.
Bitte beachten Sie dazu die weiterführenden Informationen des BMWK
Information zur neuen Förderrichtlinie ab 1.1.2024
Seit dem 01.01.2024 gilt die neue Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Zurzeit ist eine Antragstellung bei der KfW nicht möglich. Zur Vorbereitung erfassen wir Ihre eingereichten Antragsdaten bereits jetzt, vorbehaltlich der endgültigen und noch nicht veröffentlichten Förderdetails zur Heiztechnik der KfW. Sind weitere Angaben zur Antragstellung erforderlich, werden diese nachgefordert.
Erste Anträge für selbstgenutzte Einfamilienhäuser werden voraussichtlich ab 27.02.2024 möglich sein. Neue Heizungsförderung soll stufenweise im Jahr 2024 starten.
► Für Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) können wir voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.
► Für weitere Antragstellergruppen (Private Vermieter in Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen) wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.
Das Vorgehen bis zum 31. August 2024 (Übergangsregelung):
Für Anträge zur Heizungsmodernisierung herrscht eine Übergangsfrist, in der Sie die Maßnahme bereits beauftragen und beginnen können (seit dem 29.12.2023). Bei allen Maßnahmen mit dem Vorhabenbeginn (Beauftragung des Fachbetriebs) bis zum 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden.
- Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit einem Fachunternehmen abschließen.
- Das Vorhaben umsetzen. (Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31.08.2024 möglich). Bitte beachten, dass die Vorhabenumsetzung auf eigenes Risiko erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
- Bis spätestens 30.11.2024 durch febis eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen und den Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich beantragen. (Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit im Förderservice. Veranlassen Sie den Antragsservice rechtzeitig vor Ablauf der Frist.)
- Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) von febis erstellen lassen. Persönliche Identifizierung durchführen, Nachweisunterlagen bei febis einreichen und Zuschuss von der KfW erhalten.
Alle weiteren Informationen dazu finden Sie auf der Checkliste Heiztechnik der febis.
Energie-Effizienz-Experte anfordern
KWB bietet eine unabhängige Plattform zur Vermittlung eines in Ihrer Region ansässigen Energie-Effizienz-Experten.
- Schreiben Sie zur Auftragserteilung einfach eine Mail an iSFP@fe-bis.de.
- Unabhängige Experten der Förder- und Energieberaterbranche nehmen mit Ihnen Kontakt auf und besprechen herstellerneutral das weitere Vorgehen.
Information:
KWB tritt bei der Findung eines Energie-Effizienz-Experten nur als Vermittler auf. Die Beratung und Erstellung von Dokumenten läuft herstellerneutral und unabhängig ab. KWB nimmt keinen Kontakt zu Energie-Effizienz-Experten auf.
Die Vermittlung läuft eigenständig über febis Service GmbH.
KWB nimmt keinen Einfluss auf Auswahl, Beratung und Auswertung des Energie-Effizienz-Experten. Alle Dokumente werden unabhängig erstellt. KWB erhält keine Einsicht und Kontrolle der Unterlagen.