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Förderinfo Niederösterreich (bis zu 20.500 € + 4 % Annuitätenzuschuss)

Förderungen Biomasse

bis zu 18.000 € Bundesförderung für Pellet- & Hackgutheizungen
bis zu 16.000 € Bundesförderung für Stückholzheizungen 
Landesförderung 4 % Annuitätenzuschuss

Förderungen Solar

2.500 € Bundesförderung "Solar-Bonus"
Landesförderung 4 % Annuitätenzuschuss

plus individuelle Gemeindeförderungen für Biomasse & Solar

Nähere Informationen zum Download

Wer wird gefördert?

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
Förderungen stehen natürlichen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Personen zur Verfügung, die ihren Hauptwohnsitz im Gebäude haben, in dem die geförderte Anlage installiert wird. 

Gefördert werden Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Der Antragsteller kann entweder Eigentümer oder Nutzer des Wohnhauses sein, wobei im letzteren Fall die Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist.

Was wird gefördert?

Die Wohnbauförderung in Niederösterreich fördert den Austausch von Gas- und Ölheizungen durch klimafreundlichere Heizungssysteme im Rahmen des NÖ Wohnbaumodells. Neben der Bundesförderung "raus aus Öl und Gas" gewährt das Land Niederösterreich einen Annuitätenzuschuss von 4 % für den Heizkesseltausch. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Unterstützung von Eigenheimsanierungen durch Annuitätenzuschüsse, um auch jene zu fördern, die sich eine Sanierung ohne Bankdarlehen nicht leisten können.

Wie wird gefördert?

Land Niederösterreich:

  • Förderungen
    • 4 % Annuitätenzuschuss für den Heizungstausch
    • Im Rahmen der NÖ Eigenheimsanierung wird zwischen zwei Sanierungsvarianten unterschieden: MIT und OHNE Energieausweis. 
      Beide Sanierungsvarianten werden mit 4 % Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung Ihres Bankdarlehens über die Dauer von 10 Jahren gefördert. Die maximal anerkennbaren Sanierungskosten pro Wohneinheit belaufen sich auf 78.000 €.

Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit Bundesförderungen. Weitere Details finden Sie hier.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Entsorgung der alten Heizanlage

    Die zu ersetzende Heizungsanlage muss vollständig entfernt und nachweislich entsorgt werden.

  • Rückzahlung Förderung

    Die Rückzahlung der Förderung ist erforderlich, wenn die geförderte Anlage innerhalb von 5 Jahren nach Ausstellung der Zusicherung entgeltlich an nicht förderungswürdige Personen übertragen wird.

Sonderförderaktion „Sauber Heizen für Alle"

Zusätzlich besteht die Möglichkeit für einkommensschwache Haushalte, über die Förderaktion "Sauber Heizen für Alle" beim Umstieg von fossilen (Öl, Gas) auf erneuerbare Energieträger (Holzpellets, Wärmepumpe) unterstützt zu werden. Diese gemeinsame Förderung von Land Niederösterreich und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie deckt bei einkommensschwachen Haushalten bis zu 100% der Umstiegskosten für Ein- oder Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser. 

Mehr zur Förderaktion „Sauber Heizen für Alle“

Zuständige Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung 
Landhausplatz 1, Haus 7A 
3109 St. Pölten 
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at 
Tel: 02742/22133 
Fax: 02742/9005-1580

Stand: 22. April 2024 | Keine Garantie auf Fördergelder. Änderungen sowie Druck- & Satzfehler vorbehalten.

office@kwb.net +43 3115 6116